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   OLG Dresden, 27.09.2017 - 4 U 1013/17   

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https://dejure.org/2017,55074
OLG Dresden, 27.09.2017 - 4 U 1013/17 (https://dejure.org/2017,55074)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.09.2017 - 4 U 1013/17 (https://dejure.org/2017,55074)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. September 2017 - 4 U 1013/17 (https://dejure.org/2017,55074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Einräumung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur der Einräumung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 331 ; VVG § 166
    Rechtsnatur der Einräumung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einräumung einer widerruflichen Bezugsberechtigung als Auftrag an den Lebensversicherer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2017 - 4 U 1013/17
    Hierfür reicht es, wenn dem Begünstigten dessen unwiderrufliche Bezugsberechtigung mitgeteilt wird (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.5.2008, IV ZR 238/06).

    Die Auffassung der Beklagten, in dem als Anlage B2 vorgelegten Versicherungsantrag sei zugleich ein formwirksamer Schenkungsvertrag unter Lebenden zu sehen, teilt der Senat nicht (vgl. zur abweichenden Auffassung, Hasse, VersR 2009, 41 Fn 11).

    Wie das Landgericht zutreffend unter Bezug auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21.5.2008, IV ZR 238/06) ausführt, lag in der Einräumung einer widerruflichen Bezugsberechtigung bezogen auf das Valutaverhältnis zugleich ein konkludenter Auftrag gem. § 671 BGB an den Versicherer, dem Beklagten nach Eintritt des Versicherungsfalles das Schenkungsangebot der Versicherungsnehmerin zu überbringen.

    Die bloße Anforderung von Belegen zur Prüfung eines Anspruchs des Bezugsberechtigten reicht hierfür nicht aus (BGH aaO.), wohl aber die Mitteilung seiner unwiderruflichen Bezugsberechtigung gegenüber dem Begünstigten (Hasse, VersR 2009, 41).

    e) Ob die Erben des Versicherungsnehmers die im Deckungsverhältnis vorgenommenen Begünstigtenbezeichnung nach § 2078 Abs. 2 BGB anfechten könnten (dagegen BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 438/02; dafür Hasse, VersR 2009, 41 (43)), bedarf hier gleichfalls keiner Entscheidung, weil die Voraussetzungen dieser Norm ohnehin nicht vorliegen.

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2017 - 4 U 1013/17
    e) Ob die Erben des Versicherungsnehmers die im Deckungsverhältnis vorgenommenen Begünstigtenbezeichnung nach § 2078 Abs. 2 BGB anfechten könnten (dagegen BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 438/02; dafür Hasse, VersR 2009, 41 (43)), bedarf hier gleichfalls keiner Entscheidung, weil die Voraussetzungen dieser Norm ohnehin nicht vorliegen.
  • LG Frankenthal, 12.10.2022 - 8 O 165/22

    Die Todesfall-Leistung der Lebensversicherung - oder: die vom Erben widerrufene

    Ausreichend für die Überbringung des Schenkungsangebotes des verstorbenen Versicherungsnehmers ist dagegen die Mitteilung seiner unwiderruflichen (bzw. mit dem Todesfall unwiderruflich gewordenen) Bezugsberechtigung gegenüber dem Begünstigten durch den Versicherer (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2017 - 4 U 1013/17 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23

    Widerruf des Bezugsrechts einer Rentenversicherung durch den Nachlasspfleger für

    Der Versicherer überbringt das Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers, das nach § 130 Abs. 2 BGB über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus wirksam bleibt und nach §§ 151, 153 BGB auch nach dessen Tod noch angenommen werden kann, durch die Mitteilung an den Bezugsberechtigten, dass ihm ein (unwiderruflich gewordenes) Bezugsrecht zusteht und die Auszahlung der Versicherungssumme konkret anbietet (BGH, Urteil vom 10.04.2013, Az. IV ZR 38/12, Rn. 8; BGH, Urteil vom 21.05.2008, Az. IV ZR 238/06, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 4 U 1013/17; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16; jeweils Juris).
  • LG Frankenthal, 27.09.2022 - 8 O 165/22

    Widerrufliches Bezugsrecht bezüglich der Todesfallleistung einer Versicherung

    Ausreichend für die Überbringung des Schenkungsangebotes des verstorbenen Versicherungsnehmers ist dagegen die Mitteilung seiner unwiderruflichen (bzw. mit dem Todesfall unwiderruflich gewordenen) Bezugsberechtigung gegenüber dem Begünstigten durch den Versicherer (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2017 - 4 U 1013/17 -, Rn. 8, juris).
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